Transportvorschriften
Transportvorschriften
Am 1.1.2021 traten für den Transport von Gefahrgütern wie Lithium Batterien neue Bestimmungen, für Luftfracht IATA Nr. 62, für den Landtransport die ADR mit der 28. Änderungsverordnung, in Kraft.
Die Änderungen betreffen z. B. den Transport von Groß-Batterien (IATA Sonderbestimmung A88), defekten Batterien (ADR SV376, IATA SP A154) und neue Regelung für Daten-Logger (Trackinggeräten am Transportgut) (ADR Abschnitt 5.5.4, SV390, P903(5).
Sie beinhaltet kleine Änderungen in Formulierung von "in Ausrüstung verbauten Batterien" und Gefahrgutaufklebern.
Wir unterstützen Sie gerne mit konkreter Information.
Da sich Vorschriften ständig ändern können, empfehlen wir, vor einer Transportabwicklung die aktuellen Bestimmungen zu überprüfen.
Zum 1.1.2019 sind mit der 60. Ausgabe die neuen IATA Luftfracht-
Transportbestimmungen für Gefahrgüter in Kraft getreten.
In dieser Information erhalten Sie eine Übersicht über die Transport-
vorschriften für den Transport von Lithium Batterien Stand 1.1.2019.
Zum 1.1.2018 sind mit der 59. Ausgabe die neuen IATA Luftfracht-
Transportbestimmungen für Gefahrgüter in Kraft getreten.
Ebenfalls zum 1.1.2018 liegt dazu ein 1. Addendum vor.
Die wichtigsten Änderungen und Anpassungen in der 59. Ausgabe finden
Sie hier (pdf). Die Inhalte des 1. Addendum können hier (pdf) abgerufen
warden.
Ab dem 1.1.2017 tritt eine Änderung der Gefahrgutvorschriften
für den Straßentransport (ADR) von Lithium Batterien in Kraft.
Die aktuell gültigen Vorschriften des ADR 2015 dürfen jedoch ohne Ein-
schränkungen mit einer 6-monatigen Übergangsfrist weiter verwendet
werden.
In dieser Information erhalten Sie eine Übersicht über die Transport-
vorschriften für den Transport von Lithium Batterien, Stand 1.1.2017.
Transportbestimmung für den Lufttransport von Lithium Batterien finden
Sie nachstehend.
Am 1.1.2016 sind die neuen Luftfracht-Transportbestimmungen
der IATA für Lithium Batterien in Kraft getreten.
Versenden Sie unsere Lithium Produkte per Luftfracht weiter?
Informieren Sie sich bitte über die neuen Transportbestimmungen.
Internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße
Das Bundesverkehrsministerium verweist auf den Bundesanzeiger mit der
"Neufassung des Europäischen Übereinkommens für die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße" ADR (11,3 MB)
Geltende Fassung 1. Januar 2015
UN Prüfkriterien für Lithium Batterien
Auszug aus dem Handbuch der BAM Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung
Beförderung gefährlicher Güter - Prüfungen und Kriterien
5. Ausgabe ST/SG/AC10./11/Rev.5
Vereinte Nationen New York und Genf 2009
Deutsche Übersetzung 2015